Dienstag, 12. Januar 2010

Sorgerecht für Sozialleistungen auf den Vater übertragen

Aus einem aktuellen Urteil:

"hat das Amtsgericht XXXX - Familiengericht -
am 04.01.2010 durch den Richter XXX
beschlossen:

1. Im Wege einer einstweiligen Anordnung wird die nachfolgende Angelegenheit allein auf den Kindesvater übertragen:
Sorgerecht für den am xx.xx.20xx geborenen KIND NAME, soweit es um die Geletendmachung etwaiger Sozialleistungesansprüche für KIND NAME, welche durch Ausübung des Umgangsrechtes des Antragstellers entstehen (.....), vor den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit geht.

Gründe:
...
...
Der Antragsteller ist bestrebt, für Zeiträume in welchen sich KIND bei ihm aufhält, zusätzliche Sozialleistungsansprüche geltend zu machen.
...
Die Antragsgegnerin hat sich geweigert, dem Antragsteller eine entsprechende Vollmacht zur Verfügung zu stellen.
...
II. Der Antrag ist begründet.
...
Es ist nicht erkennbar, dass der Kindesmutter daraus rechtliche Nachteile erwachsen. Soweit sie in ihrer Einlassung vom xx.12.2009 die Befürchtung vorbringt, dass die aus ihr und KIND gebildete Bedarfsgemeinschaft Kürzungen erfährt, ist auf folgendes hinzuweisen: Soweit es tatsächlich so sein sollte, dass die SGB II-Zahlungen für die Bedarfsgemeinschaft der Mutter wegen derjenigen Tage, an denen sich KIND bei seinem Vater aufhält, gekürzt werden, wäre dies eine Rechtsfolge, die sich aus den entsprechenden sozialrechtlichen Vorschriften ergibt. Rechtsfolgen, die sich aus der Anwendung des Sozialrechts ergeben, sind jedoch von beiden Elternteilen hinzunehmen. Niemand hat einen Anspruch darauf, dass ihm höhere Leistungen zufließen als ihm nach dem Gesetz zustehen.

(Hervorhebungen d.A.)

Wir finden:
Väter und Mütter sollen gleich behandelt werden. Auch bei Sozialleistungen. Auch von den Behörden.

Wer ebenfalls Schwierigkeiten hat, bei Bedürftigkeit als Geringverdiener (ALGII-Aufstocker) oder Hartz4- /Grundsicherungs-Bezieher die notwendigen Mittel zur Unterbringung und Verköstigung der Kinder von den jeweiligen Behörden zu erhalten, kann sich bei uns per Mail melden.

mail (at) familieninfotreff.de