Donnerstag, 3. April 2014

Jobcenter muss Reisekosten für Umgang in Indonesien tragen

Weil dieser Staat einer Mutter das verbringen eines Kindes auch ans andere Ende der Welt erlaubt, musste das Landessozialgericht Essen entscheiden: Dreiwöchige Reise muss zur Wahrnehmung des Umgangsrechts mit zehnjährigem Sohn finanziert werden Essen. In einem Eilverfahren (Beschluss vom 17.03.2014 - L 7 AS 2392/13 B ER) hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen das Jobcenter verpflichtet, eine Reise nach Indonesien zu finanzieren. Dort lebt der zehnjährige Sohn des Antragstellers. Der Sohn ist vor einigen Jahren ohne Zustimmung des Antragstellers mit der Mutter nach Indonesien gezogen. Der Antragsteller pflegt telefonischen und schriftlichen Kontakt zu ihm. Da ihm die finanziellen Mittel zur Durchführung einer Reise nach Indonesien (insbesondere Flugkosten, Verpflegungskosten, Transferkosten, Reisegebühren und Unterkunft) fehlten, beantragte er entsprechende Mittel bei Jobcenter. Daher gab ihm nun das Landessozialgericht in einer Eilentscheidung recht. Ähnlich Entscheidungen gab es bereits vorher, in Bezug auf Umgangskontakte in USA, Los Angeles (LSG Rheinland-Pfalz) und Australien (LSG Berlin-Brandenburg).