Allerdings gönnt das Jobcenter einem Vater das Schwarze unter den Nägeln nicht und einem Kind nicht sein Existenzminimum, dort wo es sich aufhält. Daher ist das Jobcenter in Revision gegangen, weil es lieber alles Geld fürs Kind an die Muttis bezahlt, auf Vermutung hin auch für die Alleinerziehung abwesender Kinder.
Nun wird vorrausichtlich am 12.6.2013 das Bundessozialgericht zu folgender Frage die Mängel des Gesetzgebers ausbessern müssen:
B 14 AS 50/12 R Vorinstanz: SG Düsseldorf, S 21 AS 3986/10 WA Hat ein minderjähriges Kind für die Kalendertage des mehr als zwölfstündigen Aufenthalts im Haushalt des getrennt lebenden Elternteils (temporäre Bedarfsgemeinschaft) auch dann einen Anspruch auf Sozialgeld, wenn es als Mitglied der Bedarfsgemeinschaft mit dem anderen Elternteil für diese Tage bereits Sozialgeld erhalten hat, das nicht an den getrennt lebenden Elternteil weitergeleitet worden ist?
Wenn ich so dämlich wie das Jobcenter wäre, würde ich fragen: Muss ich dem Finanzamt Geld nochmal zahlen, das ich bereits in der Kneipe hinterlegt habe und das nicht weitergeleitet worden ist?
Nein so dämlich kann man nicht sein. Da obiges aber nur einer von zig tausend Fällen ist, kann man leicht daran erkennen, wie amtlicher Sexismus gegen Väter auf dem Rücken von Kindern ausgetragen wird. Oder wie die Jobcenter Geld auf Verdacht an Mütter mit Kindern auszahlen und Väter mit Kindern auf dem Rechtsweg verhungern lassen.