Dienstag, 15. Dezember 2009

BGH Erhöhung Selbstbehalt

Leitsatz:
Die angemessenen Kosten des Umgangs eines barunterhaltspflichtigen Elternteils mit seinem Kind können dann zu einer maßvollen Erhöhung des Selbstbehalts oder einer entsprechenden Minderung des unterhaltsrelevanten Einkommens führen, wenn dem Unterhaltspflichtigen das anteilige Kindergeld gem. § 1612 b Abs. 5 BGB ganz oder teilweise nicht zugute kommt und er die Kosten nicht aus den Mitteln bestreiten kann, die ihm über den notwendigen Selbstbehalt hinaus verbleiben (im Anschluß an Senatsurteil vom 29. Januar 2003 - XII ZR 289/01 - FamRZ 2003, 445 ff.).

BGH, Urteil vom 23. Februar 2005 - XII ZR 56/02 - OLG Bamberg ; AG Bamberg

Samstag, 12. Dezember 2009

Beteiligung an Kosten des Umgangsrechts

Zitat:
OLG Schleswig, v. 03.02.2006, 13 UF 135/05, FamRZ 2006, 881

Hat der betreuende Elternteil durch einen Umzug eine erhebliche räumliche Distanz des Kindes zum anderen Elternteil geschaffen, kann der betreuende Elternteil verpflichtet werden, sich am Holen und Bringen des Kindes zu beteiligen. Daß der sorgeberechtigte Elternteil, der durch den eigenen Umzug (mit den Kindern) die räumliche Distanz zum anderen Elternteil erst geschaffen hat, verpflichtet sei, sich am zeitlichen und organisatorischen Aufwand bei der Ausübung des Umgangsrechts zu beteiligen (hier: die Kinder dem abholenden Vater teilweise entgegenzubringen).

Mittwoch, 2. Dezember 2009

Grundsatzentscheidung des BSG zu Umgangskosten

Es liegt eine Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts (Urteil vom 7.11.2006 - B 7b AS 14/06 R) vor, die zumindest den zukünftigen Weg beschreibt, der von bedürftigen Eltern gegangen werden muss.

Mehr Infos unter www.umgangskosten.de