Mittwoch, 17. Februar 2010

Herr Vogel (FDP) sieht Nachbesserungsbedarf...

.... und spricht von einem bald vier Jahre alten Urteil von der "jüngeren Rechtsprechung" und fordert zum Abwarten auf.

Ein Vater fragt unter anderem:
"Wann wird eigentlich die in 2006 vom BSG entwickelte Rechtsfigur der zeitweisen Bedarfsgemeinschaften endlich in Gesetzesform gegossen?"

Herr Vogel (FDP) antwortet:
"Ich teile Ihre Auffassung, dass die Arbeitsgemeinschaft selbstverständlich die jüngere Rechtsprechung in ihre Überlegungen einbeziehen sollte, also auch das Urteil des Bundessozialgerichts aus dem November 2006, auf das sie hinweisen. Dies wird selbstverständlich auch geschehen. Die Problematik der zeitweisen Bedarfsgemeinschaft wird also bearbeitet und bei der Fortentwicklung der Gesetzgebung zum Arbeitslosengeld II beachtet werden."

Die ganze Anfrage und Antwort unter www.abgeordnetenwatch.de

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