09.02.2010 Entscheidung zu Hartz IV:
Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Hartz-IV-Regelsätze müssen neu berechnet werden - für Kinder ebenso wie für Erwachsene. Die bisherige Regelung sei verfassungswidrig.
Das Gericht forderte den Gesetzgeber auf, bis zum 31. Dezember 2010 eine an der Realität orientierte Neuregelung zu schaffen. "Der Gesetzgeber hat bei der Neuregelung auch einen Anspruch auf Leistungen zur Sicherstellung eines unabweisbaren, laufenden, nicht nur einmaligen, besonderen Bedarfs […] vorzusehen, der bisher nicht von den Leistungen […] erfasst wird, zur Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums jedoch zwingend zu decken ist", heißt es in dem Grundsatzurteil.
Dienstag, 9. Februar 2010
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